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Fundbüro

Verloren?

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Hinweis

Die Fundmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie vom zuständigen Fundbüro eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Ansonsten ist die gesetzliche Meldepflicht für Fundgegenstände noch nicht erfüllt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte direkt mit dem zuständigen Fundbüro in Verbindung.

Gefunden?

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Ansprechpartner

Bürgerbüro

Frau Katrin Engelbrecht, 05674 702 21

Herr Kevin Oswald, 05674 702 35

buergeramt@calden.de



Weiterführende Themen:

Klassische Meldung einer Fundsache, wenn Sie nicht am Fundservice teilnehmen können oder möchten.