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Lüften - Schimmelbildung vermeiden -

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Richtiges und ausreichendes Lüften kann die Schimmelbildung in Räumen vermeiden. Dabei gibt es Unterschiede in der Art der Lüftung als auch in der Raumnutzung. Wie sollte richtig gelüftet werden?


Räume abhängig von deren Funktion und Nutzung lüften. Beim Fensterlüften die Raumluftfeuchte und Geruchsbelastung beachten.

Als Grundregel gilt, dass Feuchtigkeit und Schadstoffe möglichst am Entstehungsort und während oder unmittelbar nach ihrer Entstehung durch Lüften entfernt werden sollten. Im Einzelnen wird empfohlen:

Freie Lüftung

Schlafräume

Fenster – wenn möglich und gewünscht – nachts angekippt oder ganz geöffnet halten. Das bringt den größten Luftaustausch. Allerdings ist das, insbesondere im Winter, nicht jedermanns Sache. Ansonsten sollte nach dem Aufstehen eine intensive Stoßlüftung mit weit geöffnetem Fenster erfolgen.

Wohnräume

Auch im Wohnzimmer ist regelmäßiges Lüften erforderlich, um die Feuchtigkeit zu entfernen. Befinden sich im Wohnzimmer sehr viele Pflanzen oder andere Feuchtequellen (Wäsche, Zimmerspringbrunnen), sollten Sie besonderen Wert auf regelmäßiges Lüften legen. Spätestens wenn die Luftqualität als „schlecht“ empfunden wird oder Wassertropfen an den Fensterscheiben zu beobachten sind, sollte eine Stoßlüftung erfolgen.

Küche / Bad

In diesen Räumen kann in kurzer Zeit sehr viel Feuchtigkeit anfallen (Duschen, Baden, Essenkochen). Diese „Feuchtespitzen“ sollten unmittelbar durch intensive Fensterlüftung entfernt werden. Im Bad sollte, insbesondere bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, nach dem Duschen das Wasser von Wänden und Boden entfernt werden. Textile Vorhänge sollten im Bad vermieden werden

Kellerräume

In Kellerräumen sind die Außenwände oftmals relativ kalt. In solchen Räumen kann sich im Sommer, wenn warme Luft in den Keller gelangt, Luftfeuchtigkeit an der kalten Kellerwand niederschlagen. Dadurch kann es zu Schimmelpilzwachstum kommen. In den Sommermonaten sollten in Kellerräumen daher nicht am Tag, sondern vorzugsweise nachts bzw. in den frühen Morgenstunden gelüftet werden. Selbstverständlich ist auch im Winter in Kellerräumen eine verstärkte Lüftung sinnvoll. Im Winter kann sie zu jeder Tageszeit erfolgen.

Insbesondere bei allen vor dem 2. Weltkrieg gebauten Gebäuden, aber auch bei vielen Nachkriegsbauten fehlt die Abdichtung der Keller und es kommt daher oft zu einer Durchfeuchtung. In solchen Kellern sollten keine Gegenstände des täglichen Bedarfs, die empfindlich gegen Schimmelpilzbefall sind, gelagert werden.

Kellerräume, die zur dauerhaften Nutzung (Wohnzwecke o.ä.) vorgesehen sind, sollten beheizbar sein und über eine Fensterlüftungsmöglichkeit verfügen.

Beim Stoßlüften auf die Innentüren achten.

Beim Stoßlüften auch die Innentüren offen halten. Der Luftwechsel wird dann wesentlich größer, vor allem dann, wenn Fenster an den gegenüberliegenden Fassaden geöffnet sind (Durchzugslüftung).

Zur Entfernung der „Feuchtespitzen“ aus Bad oder Küche durch Lüften ist es jedoch sinnvoll, die Bad- bzw. Küchentür zu schließen, da sich sonst Feuchtigkeit und Gerüche in der übrigen Wohnung verteilen. Nur wenn es keine Lüftungsmöglichkeit im Bad gibt (weder Fenster noch Ventilator), sollte die Tür zu anderen geheizten Zimmern geöffnet und vermehrt gelüftet werden.

Türen zu wenig beheizten Räumen geschlossen halten.

Ständig angekippte Fenster vermeiden

Es erhöht den Energieverbrauch und die Heizkosten drastisch, wenn Fenster über längere Zeit oder immer gekippt bleiben. Besser ist es, mit Stoßlüftung nach „Bedarf“ zu lüften. Ein nachts im Schlaf- oder Kinderzimmer (bei gedrosselter Heizung) gekipptes Fenster sollte selbstverständlich tagsüber geschlossen werden.

Auf Baufeuchte durch verstärktes Lüften reagieren

Baufeuchte kann sowohl im Neubau als auch nach Sanierungen für eine gewisse Zeit auftreten. Entscheidend ist, wie viel Feuchtigkeit beispielsweise bei Putz- und Estricharbeiten in das Gebäude gelangt. Durch die Bauweise bedingt fällt in massiv errichteten Gebäuden mehr Baufeuchte an als bei Leichtbauhäusern.

Die Baufeuchte muss durch verstärktes Lüften aller Räume aus dem Gebäude entfernt werden. Man kann davon ausgehen, dass dies im Neubau (Massivbauweise) nach 1 bis 2 Jahren erreicht ist. Für diesen Zeitraum müssen Sie auch mit höheren Heizkosten rechnen.

Lüftungsverhalten nach der Sanierung der Wohnung überprüfen

Nach einer Sanierung kann eine kritische Feuchtesituation in der Wohnung entstehen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Fenster erneuert werden und die Außenwand nicht wärmegedämmt ist (die Oberflächentemperatur zur Raumseite bleibt dann niedrig).

In dieser Situation muss das Lüftungsverhalten den neuen Bedingungen angepasst werden und häufiger bzw. länger als gewohnt gelüftet werden. Es wird empfohlen, die relative Raumluftfeuchte in der Wohnung mit einem Hygrometer zu überprüfen.

Vermieter sollten ihre Mieter unbedingt über die Folgen von Sanierungsmaßnahmen für das Lüftungsverhalten informieren.

Wenn Wäschetrocknen unvermeidlich ist, mehr lüften

Grundlegend gilt: Wäsche nach Möglichkeit nicht in der Wohnung trocknen. Wenn Wäscheplätze oder Trockenräume vorhanden sind, sollten diese auch genutzt werden. Bei Wäschetrocknern, bei denen das Wasser aus der Abluft nicht durch Kondensation entfernt wird, sollte der Abluftschlauch ins Freie geführt werden, da sonst die feuchte Abluft im Raum bleibt. Wird Wäsche in der Wohnung getrocknet, sollte unbedingt gelüftet werden. Günstig ist es, in dieser Zeit ein Fenster anzukippen und die Zimmertür geschlossen zu halten. Die Heizung dabei nicht abschalten.

Belüftungsanlagen

ALD als Hilfsmittel zur Schimmelpilzvermeidung sinnvoll

Bei luftdichter Bauweise können Außenluftdurchlässe (ALD) unabhängig vom Lüftungsverhalten der Raumnutzer einen gewissen Luftaustausch sicherstellen. Damit wird die Entstehung von Schimmelpilz in vielen Fällen verhindert und die Luftqualität verbessert.

Mit der Lüftungsanlage lüften und nicht gegen sie.

Gibt es eine ventilatorgestützte Lüftungsanlage für die gesamte Wohnung, kann auf die Fensterlüftung fast ganz verzichtet werden. Stoßlüftungen sind dann nur noch bei „Feuchtespitzen“ oder hohen Schadstoff- bzw. Geruchsbelastungen erforderlich. Gibt es nur in bestimmten Räumen Lüftungsanlagen (z.B. ein dezentrales Lüftungsgerät oder ein Abluftventilator im Bad), muss die übrige Wohnung wie gewohnt über die Fenster gelüftet werden.

Lüftungsanlagen mit zusätzlichen Funktionen – wie Variation des Luftwechsels mit einem Zeitprogramm oder eine „Partyschaltung“, d.h. eine einmalige, zeitlich begrenzte Erhöhung des Luftwechsels – können genutzt werden, um die Lüftung an individuellen Lebensgewohnheiten anzupassen.

Bei allen Lüftungsanlagen auf regelmäßige Wartung und Filterwechsel achten.

Damit die Lüftungsanlage bestimmungsgemäß funktioniert, ist wie bei der Heizung eine regelmäßige Wartung notwendig. Diese Wartung sollte jährlich von Fachpersonal durchgeführt werden und Funktionskontrolle (ausreichender Luftwechsel) sowie Reinigung umfassen.

In Abhängigkeit von der Verunreinigung der Luft (Staub, Fett usw.) sollten die Filter durchschnittlich etwa 2 bis 4 mal im Jahr gereinigt und etwa 1 mal im Jahr (bei Bedarf auch häufiger) gewechselt werden. Sonst kann es nämlich auch bei Lüftungsanlagen zu Verkeimung kommen. Mieter sollten mit dem Vermieter klären, wer für den Filterwechsel verantwortlich ist.

Auszug aus: Leitfaden des Bundesumweltamtes zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen.