Nachdem sich die bauausführenden Unternehmen Heinrich Rohde und Hugo Pieper aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse im Dezember 2024 plangemäß in die Winterpause begeben haben, wurden die Arbeiten nun ab der 9. Kalenderwoche 2025 wieder aufgenommen. Während die Tiefbauarbeiten im 2. Bauabschnitt (von „Treisweg“ bis etwa Höhe „Wiesenweg“) in Vorbereitung auf die Straßenbauarbeiten weiter voranschreiten, soll der Straßenbau im 1. Bauabschnitt (ab Ortsmitte bis zur Verkehrsanlage „Treisweg“) im 2. Quartal 2025 baulich fertiggestellt werden.
Verkehrsführung:
Der überörtliche Verkehr wird unverändert über die Ortsumfahrung Calden geleitet. Der innerörtliche Verkehr nutzt unverändert neben der offiziell ausgeschilderten Umleitungsstrecke über die Straßen „Wiesenweg“ / “Grüner Weg“ die unter Berücksichtigung der Vollsperrung verbleibenden Verkehrswege innerhalb des Ortsteiles Calden. Der öffentliche Personennahverkehr über den südlich der Ortslage gelegenen Wirtschaftsweg hat sich inzwischen bewährt.
Bushaltestellen:
Die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs können unverändert anstelle der Bushaltestellen in der „Wilhelmsthaler Straße“ insbesondere die Bushaltestellen in der „Holländischen Straße“ („Evangelisches Gemeindezentrum“ / „Rathaus“) und die Bushaltestelle „Am Kaiserplatz“ nutzen, die nach wie vor von dem NVV angedient werden.
Abfallentsorgung:
Während der 9. und 10. Kalenderwoche 2025 ist das Baufeld für die zuständige Abfallentsorgung Kreis Kassel und PreZero noch jederzeit zugänglich. Ab dem 10. März 2025 ist das Baufeld für die Fahrzeuge der Abfallentsorgung nur eingeschränkt befahrbar, sodass die Abfallbehälter ab diesem Zeitpunkt wieder durch die bauausführenden Unternehmen eingesammelt und zu den dafür vorgesehenen Sammelplätzen verbracht werden. Dazu haben die Eigentümer oder Mieter der Gebäude die Abfallbehälter am Vortag der jeweiligen Leerung bzw. am letzten Freitag vor der Leerung bis spätestens 10:00 Uhr einsehbar vor dem Grundstück bereitzustellen.
Grundstücksnutzung:
Der Zugang zu den Grundstücken der privaten und gewerblichen Anlieger ist grundsätzlich im Rahmen des tagesabhängigen Baugeschehens gewährleistet.
Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge:
Sollte der Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen erforderlich sein, so ist der Zugang des Baufeldes unverändert jederzeit gewährleistet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05674 / 702 - 0 oder per E-Mail gemeinde@calden.de an das Team der Gemeindeverwaltung Calden. Etwaige Fragen im Hinblick auf die Kreisstraße und deren verkehrliche Nutzung werden wir als örtliche Kommune gern für Sie mit dem Straßenbaulastträger, dem Landkreis Kassel, abstimmen.