Ab dem 01.05.2025 wird es bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses zu Änderungen kommen. Hintergrund sind Gesetzesänderungen im Pass-Ausweiswesen, welche am 01.05.2025 in Kraft treten.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Meldebehörden keine herkömmlichen Passfotos auf Papier mehr entgegennehmen. Die beantragenden Personen haben dann nur noch die Möglichkeit, entweder im Bürgerbüro ein Foto anfertigen zu lassen oder bei einem Fotografen, welcher an dem cloudbasierten Verfahren zum Abruf von Lichtbildern teilnimmt.
Die Erstellung eines Fotos im Bürgerbüro kostet 6,00 € und das Foto kann nur an selben Tag für die Dokumentenbeantragung verwendet werden. Eine Ausgabe in Papier oder elektronischer Form des Bildes ist ausgeschlossen.
Bis zum 30.04.2025 bleibt das bisherige Verfahren mit mitgebrachten Passbildern oder die Erstellung über die Fotobox im Haus bestehen. Wer also noch vor dem Stichtag einen neuen Pass oder Ausweis beantragt, kann weiterhin eigene Fotos vorlegen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig auf diese Änderung einzustellen. Für Fragen stehen wir Ihnen im Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
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Hintergrund:
Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden.
Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden. Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.
Um das Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.