Notdienst Ärzte / Zahnärzte
Leistungsbeschreibung
Unverhofft kommt oft ... und nicht selten wird dann Hilfe gebraucht.
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung haben die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Sicherstellung umfasst auch die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst).
Grundsätzlich ist jeder Vertrags(zahn)arzt zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Der organisierte allgemeine Notdienst erstreckt sich auf die Notdienstbezirke.
Suchen Sie in den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises den Menüpunkt "Notdienste" (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales"). Dort finden Sie in der Regel aktuelle Informationen zum Apotheken-Notdienst und zu den Notdiensten der Ärzte und Krankenhäuser. Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls Krankenversicherungskarte
Was sollte ich noch wissen?
- Weitere Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst erhalten Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung: Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Kassenärztliche Vereinigung); Zahnarzt Notdienst: Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
- Wichtige Notfallnummern finden Sie auch auf dem Hessischen Gesundheitsportal.
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Aktuelle Informationen zum Apotheken-Notdienst und zu den Notdiensten der Ärztinnen / Ärzte und Krankenhäuser finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde, häufig unter dem Menüpunkt "Gesundheit" oder "Soziales". Die Aufstellung der notdienstbereiten Apotheken wird zudem in der lokalen Presse veröffentlicht.