Wohngeld
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselWichtige Ausnahme
Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselMietzuschuss
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Mietzuschuss
- Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen
- Miet- oder Nutzungsvertrag
Lastenzuschuss
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Lastenzuschuss
- Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen.
Bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages angefordert
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselDie Antragstellung ist gebührenfrei. Durch Dritte erhobene Gebühren (z.B. für Bescheinigungen, Kopien oder Porto) können nicht erstattet werden.Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselDas Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Ausnahme: der Ausschlussgrund ist rückwirkend weggefallen und der Antrag wird dann spätestens bis zum Ende des Folgemonats gestellt.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Spezielle Hinweise für - Kreis KasselAusgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.