Führerscheine & KFZ

Führerscheine 

Voraussetzung

Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Calden gemeldet. Die Ersterteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor erreichen des, für die jeweilige Fahrzeugklasse vorgeschriebenen, Mindestalters beantragt werden.

  • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
  • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
  • 20 Jahre für die Klasse A, bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
  • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E, sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
  • 24 Jahre für die Klasse A (direkter Zugang), D und DE

 

Verfahrensablauf

Um die erstmalige Fahrerlaubnis beantragen zu können, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Der Führerschein wird Ihnen in der Regel an dem Tag ausgehändigt, an dem Sie die Fahrprüfung bestanden haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.  
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). 
  • Den Namen der Fahrschule, die Sie zur Prüfung begleitet.

 

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis eines Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).

 

Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr).
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).

Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr).
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre).
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis, in diesem Fall zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" -).

 

Verlust 

Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.