Wohnsitz

An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus einer Stadt, Gemeinde oder dem Ausland eine Wohnung in Calden beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält. Nebenwohnung ist jede Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht Meldepflicht.

Voraussetzung

Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Nach Ihrem Einzug, melden Sie sich persönlich im Bürgerbüro an.

  • Bei Familien (Ehepaare, eingetragen Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.

 

Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine Vollmacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen).
    Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit.
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug.

Bitte beachten Sie, dass wir ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung die Anmeldung nicht vornehmen können! Die Bestätigung muss folgendes enthalten:


    • den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers
    • den meldepflichtigen Vorgang (also den Einzug)
    • das tatsächliche Einzugsdatum,
    • die Anschrift der Wohnung
    • die Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen

Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!

  • Wenn sie aus dem Ausland zuziehen, in der Vergangenheit aber schon einmal in Deutschland gemeldet waren, benötigen wir außerdem Ihre letzte inländische Anschrift.

Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Was kostet die Dienstleistung?

  • Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.
  • Die Umschreibung der Fahrzeugpapiere kostet 10,80 €

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug anmelden.

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.