Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

Die Gemeinde Calden hat zum 01.01.2024 die Friedhofsverwaltungen für die Friedhöfe in Calden, Ehrsten, Meimbressen, Westuffeln und Obermeiser übernommen. Bestattungen finden von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelebung einer Grabstätte beträgt für Leichen 30 Jahre und Aschen 25 Jahre.


Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

  • Reihengrabstätten
  • Wahlgrabstätten (Einzel- und Doppelgrabstellen)
  • Rasengrabstätten
  • Urnenreihengrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten (Einzel- und Doppelgrabstellen)
  • Urnenrasengrabstätten (außer in Meimbressen und Ehrsten)
  • Feld für anonyme Urnenbeisetzungen (nur in Calden)
  • Baumgrabstätten (nur in Meimbressen, Ehrsten und Westuffeln)
  • Friedwiese (Urnenrasengrabstätten und Rasengrabstätten) (nur in Calden)
  • Kinderreihengrabstätten


Übersicht der Anträge:


Übersicht der Satzungen: