Beschlussvorlage - VL-33/2023

Betreff

Bauleitplanung der Gemeinde Calden; Bebauungsplan Nr. 2 „Landwirtschaft und Erneuerbare Energien I“, Gemarkungen Obermeiser und Westuffeln hier: Beratung und Beschlussfassung über 1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2. den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Körperschaft

Gemeinde Calden

Beratungsfolge

TerminGremiumZuständigBeschlussAbstimmung
Mi., 22. März 2023 18:30 UhrAusschuss für Nachhaltigkeit, Infrastruktur und SozialesBeschlußtext (Bauleitplanung der Gemeinde Calden; Bebauungsplan Nr. 2 „Landwirtschaft und Erneuerbare Energien I“, Gemarkungen Obermeiser und Westuffeln hier: Beratung und Beschlussfassung über 1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2. den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB )(kein Text vorhanden)
Mo., 27. März 2023 18:30 UhrHaupt- und FinanzausschussBeschlußtext (Bauleitplanung der Gemeinde Calden; Bebauungsplan Nr. 2 „Landwirtschaft und Erneuerbare Energien I“, Gemarkungen Obermeiser und Westuffeln hier: Beratung und Beschlussfassung über 1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2. den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB )(kein Text vorhanden)
Do., 30. März 2023 19:30 UhrGemeindevertretung der Gemeinde CaldenBeschlußtext (Bauleitplanung der Gemeinde Calden; Bebauungsplan Nr. 2 „Landwirtschaft und Erneuerbare Energien I“, Gemarkungen Obermeiser und Westuffeln hier: Beratung und Beschlussfassung über 1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 2. den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB )Einstimmig, 0 Enthaltung(en)