Geänderte Richtlinie beschlossen


Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 30.03.2023 eine Förderrichtlinie zur Schaffung von Anreizen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Es bestand die Absicht, Antragstellern ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.000 Euro zu gewähren, welches über einen Zeitraum von 10 Jahren zurückgezahlt werden soll. Gefördert werden konnten nur Dachflächen-Anlagen.

Im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 wurde der Gemeindevorstand damit beauftragt, eine geänderte bzw. ergänzte Förderrichtlinie zu erarbeiten, in die auch die Förderung sogenannter Balkonkraftwerke mit einem Förderbetrag aufgenommen werden sollte. Die Gemeindevertretung hat am 04.07.2024 der Änderung zugestimmt. Die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 100 Euro je Maßnahme nach Vorlage von Nachweisen über die Lieferung/Montage der Anlage (z.B. Rechnungskopie).

Die Richtlinie tritt ab dem 01.08.2024 in Kraft.

Förderrichtlinie + Antragsunterlagen

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter 05674 702 26 gerne zur Verfügung.