Sperrung K46 ab dem 24.06.2024


„Blaue“ Wegeführung = Umleitung für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer
„pinke“ Wegeführung = Umleitung für den ÖPNV
„Rote“ Teilstrecke = Vollgesperrter Bereich (1. Bauabschnitt)


Nachdem die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Ortsdurchfahrt Calden – Kreisstraße 46 (Wilhelmsthaler Straße) am 3. Juni 2024 mit der Ertüchtigung der Umleitungsstrecke für den öffentlichen Personennahverkehr begonnen haben, werden nun ab Montag, dem 24.06.2024 die Arbeiten im 1. Bauabschnitt aufgenommen, der sich von der Ortsmitte – beginnend von der Einmündung der „Holländischen Straße“ – bis zur Einmündung des „Treisweges“ erstreckt.

Die wesentlichen Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmer und Anlieger gestalten sich wie folgt:

Verkehrsführung:

Der überörtliche Verkehr wird über die Ortsumfahrung Calden geleitet. Der innerörtliche Verkehr nutzt, neben der offiziell ausgeschilderten Umleitungsstrecke über den Wiesenweg, die unter Berücksichtigung der Vollsperrung verbleibenden Verkehrswege innerhalb des Ortsteiles Calden. Der öffentliche Personennahverkehr weicht auf den südlich der Ortslage gelegenen Wirtschaftsweg aus. Die von Hessen Mobil in Bau befindliche Anbindung an die Ortsumfahrung Calden nahe der Brandkurven soll voraussichtlich Ende Juli 2024 für den Verkehr freigegeben werden.

Bushaltestellen:
Die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs können anstelle der Bushaltestellen in der „Wilhelmsthaler Straße“ insbesondere die Bushaltestellen in der „Holländischen Straße“ („Evangelisches Gemeindezentrum“ / „Rathaus“) und die Bushaltestellen „Oberweg“ und „Am Kaiserplatz“ nutzen, die nach wie vor von dem NVV angedient werden.

Abfallentsorgung:
Die regelmäßige Entsorgung der Abfallbehältnisse der privaten und gewerblichen Anlieger ist gewährleistet. Die bauausführenden Unternehmen werden die Abfallbehältnisse – soweit diese einen Tag vor der Abholung im öffentlichen Raum durch die Anlieger bereitgestellt werden – einsammeln, zu einem Sammelplatz verbringen und nach ihrer Leerung wieder zurück transportieren.

Grundstücksnutzung:
Der Zugang zu den Grundstücken der privaten und gewerblichen Anlieger ist grundsätzlich gewährleistet. Die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen kann zeitweise Einschränkungen unterliegen. Außerdem kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der Ver- und Entsorgung kommen, die jedoch vorab durch die Bauunternehmen angekündigt werden. Die Telekommunikation wird voraussichtlich uneingeschränkt möglich sein.

Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge:
Sollte der Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen erforderlich sein, so ist der Zugang des Baufeldes jederzeit gewährleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05674 / 702 – 0 oder per E-Mail gemeinde@calden.de an das Team der Gemeindeverwaltung Calden.

Sobald die Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt beginnen, werden wir über die zu diesem Zeitpunkt geänderte Verkehrswegeführung berichten.